Tierschutzbeauftragte

Jede Einrichtung, die Tierversuche durchführt - so auch das FLI - muss mindestens eine fachkundige Person benennen, die intern auf die Einhaltung des Tierschutzes achtet und dies auch kontrolliert (Tierschutzbeauftragte). Diese innerbetriebliche Selbstkontrolle ist im Tierschutzgesetz (§ 10) sowie in der Tierschutz-Versuchstierverordnung (§ 5) festgeschrieben und in dieser Form sowohl in Europa als auch weltweit einzigartig.

Die Aufgaben der Tierschutzbeauftragten sind gesetzlich geregelt. Sie dürfen nur von ausgebildeten Tierärztinnen und Tierärzten ausgeübt werden, die eine Weiterbildung in Versuchstierkunde absolviert haben, ein eigener wissenschaftlicher Fachbereich innerhalb der Tiermedizin. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Tierschutzbeauftragte in der Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsfrei und unabhängig sind. Das heißt, dass Tierschutzbeauftragte ihre Bedenken und Vorschläge unmittelbar dem Vorstand/der Institutsleitung vortragen können. Sollten sie den Abbruch eines Tierversuches anordnen, muss dem Folge geleistet werden, und den Tierschutzbeauftragten dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

Die Hauptaufgaben der Tierschutzbeauftragten sind:

  • Sicherstellung der Einhaltung des Tierschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Bedingungen und Auflagen
  • Hinwirken auf die Umsetzung des 3R-Konzeptes
  • Beratung der Wissenschaftler/innen hinsichtlich der Planung, Durchführung und Dokumentation von Tierversuchen
  • Kommunikation mit den Behörden
  • Kontrolle der Versuchstierhaltung und der Versuchsdurchführung mit entsprechender Dokumentation
  •  Einreichung von Beiträgen in den Tierschutzausschuss
  • Unterstützung bei der Fortbildung von Mitarbeitenden in der Tierpflege sowie des wissenschaftlichen Personals

tierversuche-verstehen.de

Die Aufgaben von Tierschutzbeauftragten

Kontakt

Dr. Patricia Schmidt
Tierschutzbeauftragte
+49 3641 65-6723 tierschutz@~@leibniz-fli.de

Viviane Ständert
Tierschutzbeauftragte
+49 3641 65-6011 tierschutz@leibniz-fli.de